DANNEWITZ GmbH & CO
Rechtliches

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DANNEWITZ GmbH & Co
Zum Sonnenberg 7-11
DE-63571 Gelnhausen

Telefon: 0 60 51/60 60-70
Fax: 0 60 51/60 60-970
E-Mail: med@dannewitz.de

Kommanditgesellschaft, Handelsregister Hanau A 11877
Geschäftsführer: Peer M. Dannewitz, Manfred F. Dannewitz
Komplementärin: DKG Handels GmbH, HR Hanau B 12544



Externe Links

Die Inhalte externer Links werden von uns nicht geprüft.
Sie unterliegen der Haftung der jeweiligen Anbieter.



Nutzungsbedingungen

Die in dieser Homepage enthaltenen Angaben - einschließlich der Abbildungen und graphischen Darstellungen - entsprechen dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse und sind nach bestem Wissen richtig und zuverlässig. Sie stellen jedoch keine verbindliche Eigenschaftszusicherung dar. Der Anwender der Erzeugnisse muß in eigener Verantwortung über deren Eignung für den vorgesehenen Einsatz entscheiden. Unsere Haftung für diese Erzeugnisse richtet sich ausschließlich nach unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Technische Änderungen vorbehalten.



Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Verbindlichkeit
Die nachstehenden Bedingungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, wesentliche Vertragsbestandteile für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, soweit wir sie nicht ausdrücklich, schriftlich anerkennen. Die Annahme der Ware gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Kunden, die keine Unternehmen im vorgenannten Sinne darstellen, haben dies ausdrücklich uns gegenüber mitzuteilen.

2. Geschäftsabschluss
a) Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Die Annahme von Aufträgen, der Abschluss von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrages sowie dieser Geschäftsbedingungen. Das Erfordernis der Schriftform ist mündlich nicht abdingbar.

b) Von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer Einwilligung und Zahlung folgender pauschaler Stornogebühren storniert werden. Bei Lagerwaren 35 % vom Warenwert / bei sondergefertigten Waren 85 % vom Warenwert.

c) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Grundsätzlich sind alle Informationen vertraulich und ausschließlich vertragsbezogen zu behandeln und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte nicht weiter gegeben werden.

3. Weitergabe von Bestell- und Kundendaten
Wir behalten uns vor bei Bedarf und im Zusammenhang mit der Durchführung der Geschäfte an unsere Lieferanten Bestell- und Kundendaten weiterzuleiten.


4. Preisstellung

a) Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Auslieferungslager der Ware, ausschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Bei Rechnungswerten von weniger als 175,00 EUR (Warenwert netto ohne MwSt.) behalten wir uns die Berechnung einer Mindermengenpauschale vor.

b) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreisänderungen, eintreten.

c) Rechnungsstellung erfolgt mit Versand der Ware oder mit Absendung der Mitteilung über die Versandbereitschaft.


5. Lieferfrist

a) Liefertermine sind in der Regel nicht verbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vorabverpflichtungen des Kunden, wie beispielsweise Beibringung von ihm zu beschaffender Unterlagen bzw. Genehmigungen oder vereinbarter Anzahlungen, voraus. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Überschreitung des nicht verbindlichen Liefertermins sind wir verpflichtet, innerhalb angemessener Zeit nach Zugang einer schriftlichen Mahnung des Kunden die Lieferung auszuführen.

b) Für Liefer- und Leistungsverzögerungen haften wir nur dann, auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn diese von uns aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind. Dagegen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, die auf höherer Gewalt und auf Ereignissen beruhen, die uns eine Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- oder Hilfsstoffen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, gleichgültig, ob diese der Unternehmensgruppe des Verkäufers angehören oder nicht -, dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen. Sie berechtigen uns, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

d) Bei Abrufaufträgen sind die Lieferungen innerhalb von 12 Monaten abzurufen.
Die Nichtabnahme innerhalb dieses Zeitraums berechtigt uns, die Restmengen unaufgefordert im 13. Monat auszuliefern und zu berechnen oder nach Ziff. 2b zu stornieren.

e) Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Umständen, die dieser zu vertreten hat, so wird versandfertig gemeldete Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen gelagert. Bei Lagerung im Werk werden mindestens 1 %. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind dann berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und/oder den Kunden mit angemessen verlängerter Frist (ggf. mit anderer gleichartiger Ware) zu beliefern oder nach Ziff. 2b zu stornieren.

f) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir be-rechtigt, nach einer erfolglosen angemessenen Nachfristsetzung den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Das Recht des Kunden zum Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, bleibt unberührt.

g) Wir sind jederzeit zu angemessenen Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.


6. Versand

a) Die Lieferungen erfolgen regelmäßig ab unserem Auslieferungslager. Versandart und Versandmittel werden von uns nach Zweckmäßigkeit bestimmt.

b) Mit der Übergabe der Ware an Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige eigene oder fremde Versandperson, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auch des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Absendung durch einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr bereits mit Absendung der Mitteilung über die Versandbereitschaft über. Die Übernahme der Montage hindert nicht den Gefahrübergang nach den vorstehenden Bestimmungen.

c) Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur aufgrund schriftlicher Anweisung des Kunden auf dessen Rechnung


7. Liefermengen und Liefermaße

Gegenüber der Auftragsmenge (Länge, Stückzahl, Gewicht o.ä.) ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % zulässig, wenn dies durch die Beschaffenheit der Ware oder die jeweilige Liefereinheit gerechtfertigt wird. Für die Berechnung des Preises sind die von uns angegebenen Liefermengen maßgebend. Beanstandungen sind unverzüglich, regelmäßig spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich an uns abzusenden. Ansonsten ist eine Beanstandung diesbezüglich ausgeschlossen.


8. Gewährleistung

a) Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir die Gewähr, dass sie frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und die ausdrücklich zugesicherte Beschaffenheit hat. Eine Zusicherung als vertragsgemäße Beschaffenheit muss ausdrücklich und schriftlich als solche erfolgt sein, im übrigen sind Angaben jeglicher Art unverbindliche Warenbeschreibungen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe und Aussehen.

b) Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Ware vorliegt, haben wir entweder Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu veranlassen; das diesbezügliche Wahlrecht liegt grundsätzlich beim Kunden, es sei denn, eine der vorgenannten Möglichkeiten stellt sich für uns als unverhältnismäßig dar.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder solchen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen vorbehaltlich Ziff. 9 dieser Bedingungen nicht.

c) Es wird keine Gewähr für Mängel übernommen, die wegen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, normaler Abnutzung oder sonstiger nachteiliger Einflüsse entstanden sind, die nicht durch uns zu vertreten sind. Werden durch den Kunden oder durch Dritte ohne unsere vorherige Genehmigung oder unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

d) Jede Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde die Ware unmittelbar nach Erhalt prüft und Mängel unverzüglich schriftlich rügt. Sogenannte verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist außerdem, dass uns Gelegenheit gegeben wird, die Mängel selbst durch einen Vertreter festzustellen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem ausdrücklichem Einverständnis erfolgen. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware ein (1) Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, bei gebrauchter ist sie gänzlich ausgeschlossen.


9. Haftungsbeschränkung

a) Außer bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, haften wir gegenüber dem Kunden nur für entstandene Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; dies gilt auch für unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen, in denen wir den entstandenen Schaden zu vertreten haben, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche. Unberührt bleibt hingegen die Haftung aufgrund der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungs- und des Medizinproduktegesetzes bzw. damit zusammenhängender zwingender Vorschriften.

b) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10. Hinweise

Hinweise unsererseits hinsichtlich des Gebrauchs der Waren gelten nur als allgemeine Richtlinien. Da unsere Ware oftmals auf verschiedene Weise verwendet werden kann, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck. In diesem Zusammenhang können wir dem Kunden regelmäßig nur in anwendungstechnischer Hinsicht Hilfestellung leisten.


11. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen für Warenlieferungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen, für Lohnarbeit und Serviceleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bar ohne Abzüge zahlbar. Die Fälligkeit wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass versandfertig gemeldete Ware ohne unser Verschulden nicht zum Versand kommt.

b) Schecks und Wechsel, unter Vorbehalt deren Diskontierbarkeit, werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Spesen angenommen. Gutschrift erfolgt zu dem Tag, an dem wir über den Gegenwert frei verfügen können; eine frühere Fälligkeit bei Verzug des Kunden bleibt davon unberührt.
Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung nicht eingelöster Wechsel oder Schecks wird keine Haftung übernommen.

c) Alle Zahlungen sind ohne Rücksicht darauf zu leisten, ob der Kunde die Ware geprüft hat oder nicht. Er ist nicht zur Zurückhaltung des Zahlungsbetrages wegen eines Gegenanspruches berechtigt, der nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen und werden bei einer solchen Verrechnung den Kunden über die Art informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

d) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Es bleibt uns vorbehalten, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde hat jedoch das Recht nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

e) Sämtliche Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden werden sofort fällig, auch wenn Schecks angenommen wurden, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt bzw. in Zahlungsverzug gerät, gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden, ein Zahlungsverbot erfolgt, Vergleich oder Insolvenz beantragt wird oder von uns verlangte Sicherheiten nicht gestellt werden. Gewährte Rabatte, Preisnachlässe, Skonti, etc. gelten in diesem Fall als verfallen; es sind dann die aus der Rechnung ersichtlichen Bruttopreise zu zahlen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

f) Bei Teillieferungen wird für jede Teillieferung entsprechend vorstehenden Bedingungen Zahlung verlangt.


12. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte

a) Der Kunde ist verpflichtet die uns zustehenden Urheber- und gewerblichen Schutzrechte zu beachten. Sofern der Kunde von Dritten wegen Verletzung von Urheber- und/oder gewerblichen Schutzrechten hinsichtlich von uns gelieferten und vertragsgemäß genutzten Gegenständen berechtigt in Anspruch genommen wird, werden wir wie folgt hierfür einstehen: Entweder werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den betroffenen Gegenstand dahingehend ändern, dass ein Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt wird oder einen nicht von dem Schutzrecht umfassten adäquaten Ersatzgegenstand liefern.
Stellt sich dies jedoch für uns als unverhältnismäßige Vorgehensweise heraus, haben wir den Gegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur im Rahmen von Ziff. 9. zu und nur soweit er die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. So ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden beispielsweise auch dann ausgeschlossen, wenn die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der betreffende Gegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Gegenständen eingesetzt wird.

b) Voraussetzung für vorgenannte Vorgehensweise ist eine unverzügliche Mitteilung des Kunden bezüglich der von Dritten geltend gemachten Ansprüche sowie das Nichtanerkenntnis einer Verletzung gegenüber dem Dritten und dass uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.


13. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zum Eingang aller Zahlungen bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden   abzüglich angemessener Verwertungskosten  anzurechnen.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

d) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.

e) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Kunde die abgetretenen Forderungen seinen Abnehmern gegenüber bekannt zu geben. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Abtretung gegenüber den Abnehmern des Kunden offen zu legen. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insofern freizugeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


14. Transportmittel

Soweit der Kunde für Transportmittel, wie Kabeltrommeln und Leihspulen, Hinterlegung zu leisten hat, bleiben sie unser Eigentum. Hinterlegte Beträge werden zurückgezahlt, falls die Transportmittel innerhalb eines Jahres nach Versendung an den Kunden in einwandfreiem Zustand uns frei zurückgesandt werden.


15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Verpflichtungen ist Gelnhausen.

b) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebende Streitigkeiten ist Gelnhausen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für prozessuale Vorfragen, für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen. Uns bleibt jedoch vorbehalten Klage ggf. auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.


16. Schlussbestimmungen

a) Unsere Rechtsbeziehungen mit dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

b) Direkte oder indirekte Ausfuhr unserer Erzeugnisse bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

c) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder diese AGB insgesamt oder sonstige vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die jeweils übrigen Bestimmungen wirksam.

Aesculap ist die Handelsmarke von Aesculap AG & Co.KG.
Arthrex ist die Handelsmarke von Arthrex Inc.
DePuy ist die Handelsmarke von Johnson & Johnson.
Dyonics ist die Handelsmarke von Smith & Nephew.
MicroAire ist die Handelsmarke von MicroAire Surgical Instruments.
Synthes ist die Handelsmarke von Synthes-Stratec.
Zimmer ist die Handelsmarke von Zimmer Inc.
Linvatec ist die Handelsmarke von Linvatec Corporation.
Stryker ist die Handelsmarke von Stryker Corporation.
Tava ist die Handelsmarke von Tava Surgical Instruments.
Komet ist die Handelsmarke von Komet Medical Gebr. Brasseler GmbH & Co.KG.
3M ist die Handelsmarke von Linvatec Corporation.
Xomed ist eine Handelsmarke von Medtronics Inc.


DANNEWITZ GmbH & Co ist nicht affiliiert mit den oben genannten Firmen.

Die hier enthaltenen Angaben - einschließlich Abbildungen - entsprechen dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse und sind nach bestem Wissen richtig und
zuverlässig. Sie stellen jedoch keine verbindliche Eigenschaftszusicherung dar. Für Cross Referenzangaben keine Garantie. Im Zweifelsfall bitte die
Blattstärke im zur Anwendung kommenden Sägeblock prüfen. Der Anwender dieser Instrumente muß in eigener Verantwortung vor dem Einsatz über dessen Eignung für
den vorgesehenen Eingriff entscheiden. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Technische Änderungen
vorbehalten.

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